Schlagwort: störerhaftung

FFSH #21 Osterspecial

Hallo und euch allen ein frohes Osterfest.

Heute (03. April 2021) wurde uns leider mal wieder ein faules Ei ins Nest gelegt. Wir wurden erneut von unserem Hoster Hetzner angeschrieben, dass über unser Freifunk Netz wieder das Hörbuch „A PROMISED LAND – by BARACK OBAMA“ via BitTorrent angeboten wurde (sog. Abuse-Message). Unser Provider wiederum wurde dazu von der für Copyrightverletzungen beauftragten Agentur des die Rechte besitzenden Verlags Penguin Random House angeschrieben und um Stellungnahme und Abstellung der Copyrightverletzung aufgefordert. Dieses leitet Hetzner dann an uns weiter, da wir als Gatewaybetreiber mit der IP des Freifunk Gateways nach außen in Erscheinung treten und aus Sicht anderer zunächst als potentieller Verursacher zählen.

Für uns Engagierte von Freifunk bedeutet dies dann jedesmal, dass wir innerhalb einer uns vom Provider gesetzten, kurzen Frist von 24 Stunden sowohl gegenüber Hetzner als auch dem meldenden Partner eine Stellungsnahme abgeben müssen, was die Ursache und Hintergründe waren und wie wir zukünftig derartige Rechteverletzungen unterbinden werden. Halten wir diese Frist nicht ein droht uns seitens des Hosters eine Sperrung des Accounts, was Auswirkungen auf die gesamte Freifunk Südholstein Infrastruktur hätte. Wir nehmen das betroffene Gateway für eine gewisse Zeit vom Netz und geben die erforderlichen Stellungnahmen mit dem Verweis auf Freifunk ab. Allerdings ist uns allen bewusst, dass die dem Vorfall zugrunde liegenden Datenübertragungen danach automatisch über eines der anderen Gateways unserer Infrastruktur geleitet werden und das eigentliche Problem der Rechtsverletzung durch eine(n) Nutzer*in dadurch maximal kurzfristig gestört, aber nicht wirklich unterbunden werden kann.

Die letzte Abuse Message über eine Copyrightverletzung liegt nicht einmal zwei Monate zurück und betraf das gleiche Werk. Wir vermuten daher, dass der- oder diejenige in ihrem/seinem BitTorrent einfach „verpennt“ hat, eine aktive Verbreitung dieses Hörbuchs wirksam zu deaktivieren. Freifunk könnte dadurch schlimmsten Falls somit als Wiederholungstäter eingestuft werden. Die derzeitige Rechtsprechung ist trotz „Abschaffung der Störerhaftung“ durch die Neufassung des Telemediengesetzes 2017 weiterhin risikobehaftet für Betreiber, da Gerichte oftmals noch zu Lasten der sog. Störer urteilen (siehe z.B. auch „Störerhaftung und Freifunk“). Neben Geldbußen könnten wir auch gerichtlich zur selektiven Sperrung, Filterung und Protokollierung aller Datenkommunikation in unserem Netz aufgefordert werden.

Wir als Betreiber stehen zu den Grundsätzen von Freifunk und wollen ein offenes und freies Netz für alle. Wir wollen keinen Datenverkehr protokollieren oder filtern, der sich auch legal nutzen lässt und nur von einigen wenigen missbraucht wird. Der immer kleiner werdende Raum der Privatsphäre und der Datenschutz liegen uns am Herzen.

Aber diese sich mittlerweile häufenden Abuse Messages nerven, und es schwebt über unserem Freifunk Südholstein dabei immer das Damoklesschwert, dass wir evtl. als Gatewaybetreiber doch juristische „Komplikationen“, Geldbußen und/oder technische Auflagen zu erwarten haben oder uns seitens des Hostingproviders aufgrund wiederholter Verstöße gegen dessen AGB schlicht die Accounts gesperrt werden.

Wir appellieren erneut an alle Nutzer*innen im Freifunk Südholstein. Überprüft bitte eure BitTorrents und anderen Aktivitäten im Freifunk Netz und stoppt sofort alle nicht legalen Aktivitäten! Ihr bedroht damit die Freifunk Idee und gefährdet die Infrastruktur für alle Teilnehmer. Helft alle aktiv mit, das freie WLAN Freifunk zu erhalten.

Bild von Emir Krasnić auf Pixabay

Störerhaftung und Freifunk

Wir erinnern uns noch dunkel, es gab mal dieses Bestreben, die Störerhaftung für Betreiber von offenen WLANs abzuschaffen, darauf hin gab es dann eine neue Novelle des TMG (Telemedien Gesetz) dabei sollten Bertreiber von der Haftung ausgenommen werden, wenn klar ist, dass es sich bei dem Verursacher der Urheberrechtsverletzung nicht um den Anschlussinhaber sondern einen Dritten handelt. Als neues Werkzeug für Urheber kamen Websperren ins Spiel.

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